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Steuern auf Kryptowährungen im Jahr 2023: Was Sie wissen sollten


Hast Du schon einmal Kryptowährungen gekauft und sie einige Zeit später wieder verkauft? Dann gib acht, denn solche Krypto-Transaktionen können sich auf Deine Steuer auswirken. 

Derzeit sind die Steuerregeln in Deutschland, was einige Details angeht, noch umstritten. Wir erklären Dir in diesem Artikel, wie die Regeln bisher überwiegend angewendet werden. 

Kurze Erinnerung: Noch bis zum 30. September hast Du Zeit, Deine Steuererklärung für das Jahr 2022 einzureichen. Nimmst Du Dir einen Steuerberater oder wendest Dich an einen Lohnsteuerhilfeverein, verlängert sich die Frist um sieben Monate.

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Wie funktionieren Steuern für Krypto?

VIDEO: Crypto & Steuern: Auf was du achten solltest und meine Vorgehensweise! 2023
Krypto Pionier

In Deutschland werden Kryptowährungen wie Bitcoin und Ether bisher nicht als gesetzliche Zahlungsmittel angesehen. Wie das Bundesfinanzministerium in einem Schreiben von 2022 klarstellt, stuft es Kryptowährungen stattdessen als ein sogenanntes „anderes Wirtschaftsgut“ ein. Dieser Auffassung ist auch der Bundesfinanzhof, der im Februar 2023 erstmals über einen entsprechenden Fall entschieden hat.

Das bedeutet: Wenn Du Gewinne mit Bitcoin & Co. machst, werden diese steuerrechtlich anders behandelt als Aktiengewinne. Verkaufst Du Wertpapiere mit einem Gewinn von mehr als 1.000 Euro, führt Deine Bank automatisch 25 Prozent Deines Gewinns abzüglich des Freibetrags an das Finanzamt ab. Diese Abgeltungssteuer fällt hingegen nicht an, wenn Du mit Kryptowerten handelst.

Wann fallen bei Kryptowährungen Steuern an?

VIDEO: Wie man als Anfänger 2024 in Kryptos investiert | 5 Tipps um Fehler zu vermeiden
Light Up

Stattdessen fallen der Handel mit Kryptowährungen und NFTs überwiegend unter die privaten Veräußerungsgeschäfte. Damit werden die Kryptos steuerrechtlich ähnlich wie etwa Kunstgemälde behandelt. Das hat für Dich als Privatperson einen entscheidenden Vorteil: Verkaufst Du Deine Coins erst nach mehr als 365 Tagen, kannst Du die Gewinne vollständig behalten. 

Um Deinen Gewinn zu ermitteln, ziehst Du von Deinen Verkaufspreis den Kaufpreis sowie zusätzliche Gebühren wie Gebühren Deiner Krypto-Börse ab. 

Wenn Du die zwölf Monate noch nicht ganz erreicht hast, werden Deine Gewinne mit Deinem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert – der liegt hierzulande zwischen 14 und 45 Prozent. Der Steuersatz hängt dabei von Deinem Einkommen sowie Deinem Familienstand ab, hinzu kommen noch Solidaritätszuschlag sowie gegebenenfalls Kirchensteuer. 

Die “First-in-first-out”-Methode (FIFO)

VIDEO: WIE HOCH sind DEINE Krypto-Steuern? [DEUTSCHLAND 2023]
Blockpit DACH

Möglicherweise hast Du Dein Geld zu verschiedenen Zeitpunkten in Kryptowährungen gesteckt und fragst Dich, wie Du dann Deinen Gewinn berechnen kannst. In einem solchen Fall hilft Dir die sogenannte „Fifo“-Methode. Die Methode beruht auf dem Prinzip „First in, first out“. Wendest Du sie an, verkaufst Du stets diejenigen Coins zuerst, die Du auch zuerst gekauft hast.

Ein Beispiel: Du hast 2019 einen Bitcoin gekauft, ein Jahr später hast Du noch einen halben gekauft. Wenn Du dann im Jahr 2021 einen Bitcoin verkaufst, zahlst Du keine Steuern, weil die Spekulationsfrist für Deinen zuerst gekauften Anteil bereits abgegolten ist. 

Alternative: Die “Last-in-first-out”-Methode (LIFO)

VIDEO: Kryptowährungen: Diesen Steuer-TRICK musst du JETZT noch nutzen!
smartsteuer

Wie der Name schon verrät, funktioniert die „Last-in-first-out“-Methode genau umgekehrt. Demnach verkaufst Du also die Coins zuerst, die Du zuletzt angeschafft hast. Noch ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, welche der Methoden Du verwenden musst. Du solltest allerdings nicht beliebig zwischen den beiden Methoden hin und her wechseln, sondern konsistent bleiben. 

In seinem Schreiben verweist das Bundesfinanzministerium bezüglich der Haltefrist auf die FiFo-Methode. Es besteht also die Gefahr, dass die Finanzämter sich nach dem Ministerium richten und die LiFo-Methode nicht akzeptieren.

Das gilt für Verluste durch den Handel mit Kryptowährungen

VIDEO: Bitcoin, Ethereum & Co: So versteuerst Du Kryptowährungen richtig
Finanztip

Falls Du Deine Anteile innerhalb der 12-monatigen Spekulationsfrist mit Verlust verkaufst, kannst Du diesen wie bei jeder anderen Investition auch steuerlich geltend machen. Dann darfst Du Deinen Verlust mit Gewinnen aus dem vorherigen Jahr oder dem künftigen Jahr gegenrechnen und kannst so Steuern sparen. 

Beim Handel mit sonstigen Wirtschaftsgütern gilt bei den privaten Veräußerungsgeschäften zudem eine Freigrenze, diese liegt bei 600 Euro pro Jahr. Wenn Du Deine Kryptowerte vor dem Ende der Haltefrist verkaufst und Dein Gewinn die Grenze übersteigt, musst Du Deinen gesamten Gewinn versteuern. Liegt Dein Gewinn unter 600 Euro, ist dieser steuerfrei.

Damit unterscheidet sich die Freigrenze von dem Freibetrag, bei dem Du nur auf jeden zusätzlichen Euro oberhalb des Betrags Steuern zahlst.

Steuern auf Kryptowährungen in besonderen Situationen

VIDEO: WANN musst du Krypto Steuern zahlen? [DEUTSCHLAND 2023]
Blockpit DACH

Die Steuern auf Kryptowährungen sind mit ein paar zusätzlichen Schwierigkeiten verbunden.

Krypto-Steuern, wenn Du Kryptowährungen für Käufe verwendest

VIDEO: Bitcoin Gewinne richtig versteuern: Steuer bei Kryptowährungen erklärt! Prof. Dr. Christoph Juhn 1/2
Finanzfluss

Wenn Du Waren oder Dienstleistungen innerhalb der Haltefrist mit Kryptowährungen kaufst oder Deine Kryptowährung in eine andere tauschst, gilt das nach derzeitiger Auffassung der Finanzämter als Verkauf der Kryptowährung. In dem bereits erwähnten Präzedenzfall vor dem Bundesfinanzhof hatte der Betroffene innerhalb der Haltefrist seine Bitcoin zunächst gegen andere Kryptowährungen getauscht und anschließend verkauft. 

Das bedeutet, dass Du Steuern auf Kapitalgewinne zahlen musst, wenn der Wert Deiner Coins höher ist als der, den Du ursprünglich für sie bezahlt hast. Der Preis der gekauften Ware oder der bezahlten Dienstleistung bestimmt dann den Wert des Tausches. Darüber hinaus musst Du wie bei jedem anderen Kauf auch die anfallende Umsatzsteuer bezahlen.

Krypto-Steuern, wenn du Krypto schürfst

VIDEO: Neue Krypto-Steuer Österreich! - Das musst Du wissen.
Investmentpunk

Wenn Du Kryptowährung durch Mining verdienst, unterscheidet das Bundesfinanzministerium zwischen einer privaten und gewerblichen Tätigkeiten. Auch hier sind Gewinne immer dann zu versteuern, wenn sie in Fiat-Währungen wie Euro oder Dollar (oder Kryptowährungen und Waren) umgetauscht werden. 

Auf der Webseite der Kanzlei Winheller heißt es, gelegentliche Einkünfte durch Mining zählten in der Steuererklärung zu sonstigen Leistungen. Hier fallen Steuern an, wenn Du mehr als 256 Euro pro Jahr verdienst. 

Doch Vorsicht: Nach Auffassung der Finanzverwaltung überschreitest Du beim Mining schnell die Grenze, gewerblich tätig zu sein. In dem Fall musst Du ein Gewerbe anmelden. Da es hier schnell kompliziert wird, solltest Du Dich am besten von einem Profi beraten lassen.

Krypto-Steuern, wenn Du Krypto verleihst oder als Stake zur Verfügung stellst

VIDEO: KRYPTOWÄHRUNG Steuern richtig steuern
Steuern steuern!

Lange wurde in Deutschland darüber diskutiert, ob die Spekulationsfrist sich auf zehn Jahre erhöht, wenn Du Deine Krypto-Werte innerhalb der ersten zwölf Monate gegen Zinsen verleihst (Lending) oder sie als sog. Stake einsetzt, um Transaktionen überprüfen zu dürfen. In beiden Fällen würdest Du Einkünfte erzielen. 

Nach Auffassung des Bundesfinanzministeriums in seinem Schreiben ist dem nicht der Fall. Die zusätzlichen Einkünfte gelten als „Einkünfte aus sonstigen Leistungen“, für die eine Freigrenze von 256 Euro gilt.

Spenden in Kryptowährungen

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Finanzfluss

Spendest Du Geld an eine gemeinnützige Organisation, kannst Du das Geld normalerweise von der Steuer absetzen. Deine Spenden kannst Du bis zu einer Höhe von 20 Prozent Deiner gesamten Einkünfte in der Steuererklärung geltend machen. Ein paar gemeinnützige Organisationen wie Sea Shepherd nehmen ebenfalls Spenden in Bitcoin, Ether & Co. an. Die Ukraine rief sogar im Zuge des dortigen Kriegs dazu auf, Kryptowährungen zu spenden. Steuern musst Du dann zwar nicht zahlen, auch wenn Du Gewinne mit Deiner Kryptowährung gemacht haben solltest.

Allerdings bietet für diese Zahlungen bisher unserer Kenntnis nach noch niemand Spendenquittungen an. Die brauchst Du allerdings, um Deine Spende gegenüber dem Finanzamt nachweisen zu können, sofern es Dich darum bittet. Möchtest Du also Deine Spenden steuerlich geltend machen und auf der sicheren Seite bleiben, zahlst Du weiterhin am besten in Euro. 

Wie Du Deine Krypto-Steuererklärung abgibst

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Hast Du im vergangenen Jahr mit Kryptowährungen gehandelt, bist Du verpflichtet, selbst mitzuwirken und Deine Geschäfte mit Kryptowährungen offenzulegen. Deine Gewinne musst Du in der Anlage SO – kurz für sonstige Einkünfte – deklarieren. Grundsätzlich bist Du hierzulande verpflichtet, 

Wenn Du beispielsweise Deine Kryptos auf Plattformen verleihst und so Zinsen verdienst, trägst Du Deine zusätzlichen Einkünfte ebenfalls in der Anlage SO ein. Generell ist die Anlage nicht für Kryptowährungsgeschäfte zugeschnitten. Deshalb kann es Sinn ergeben, Deine Angaben in einer weiteren Anlage noch einmal zu erklären. 

Nutzt Du ein Steuerprogramm wie das WISO-Steuer-Sparbuch für Deine Steuererklärung, fragt Dich das Programm nach „privaten Veräußerungsgeschäften“. Unter dem Punkt „andere Wirtschaftsgüter“ kannst Du dann deine Gewinne oder Verluste eintragen.   

Grundsätzlich solltest Du Folgendes beachten:

1. Behalte Aufzeichnungen über alle Transaktionen

Nach Auffassung der Finanzverwaltung solltest Du über alle Deine Kryptowährungs-Transaktionen Buch führen. Es sei wichtig, die Kauf- und Verkaufszeitpunkte sowie die jeweiligen Preise gut zu dokumentieren. Theoretisch lassen sich all diese Daten über die Blockchain nachvollziehen, praktisch ist das allerdings nicht immer so leicht möglich. Helfen können Dir verschiedene Steuerprogramme wie Blockpit, CoinTracking oder Accointing. 

Über Schnittstellen lesen die Programme direkt die Daten Deiner genutzten Börse oder Krypto-Wallets aus. So kannst Du Dir tagesaktuell einen persönlichen Steuerbericht holen, der Dir Deine aktuelle Steuerlast anzeigt und bei Deiner Steuererklärung weiterhilft. Die Programme können Dir allerdings nicht garantieren, dass die Finanzämter tatsächlich der vorgelegten Dokumentation folgen. 

Theoretisch kannst Du Deine einzelnen Transaktionen auch in einer Excel-Liste festhalten. Wenn Du allerdings mehrmals zu unterschiedlichen Zeitpunkten Kryptowährungen nachkaufst oder sogar über Mining und Lending Einkünfte erzielst, kann die Liste schnell ausufern. Deshalb rät der Rechtsanwalt und Steuerberater Joerg Andres, der in seinem Buch „Steuertsunami Bitcoin 3.0“ gängige Steuerfragen beantwortet, eher von der eigenhändigen Excel-Methode ab.

2. Beauftrage einen Profi

Die Vorbereitung der Steuern auf Kryptowährungen kann kompliziert sein. Das gilt vor allem, weil sich die Gesetze zu diesen Währungen ständig weiterentwickeln. Wenn Du ein erhebliches Einkommen aus Kryptowährungen erzielt hast oder es sich um spezielle Sonderfälle handelt, kann es sich lohnen, einen Steuerberater zu beauftragen. Achte darauf, dass Dein künftiger Steuerberater sich auf das Thema spezialisiert hat. 

Hier können die Kosten allerdings schnell vier- oder sogar fünfstellig werden. Deshalb kann es sich als Privatanleger lohnen, lieber zunächst auf eine Krypto-Steuersoftware zu setzen. 

3. Lege in ungeklärten Fällen Einspruch ein

Noch immer gibt es viele offene Fragen dazu, wie Kryptowährungen hierzulande korrekt zu besteuern sind. So kritisiert etwa Rechtsanwalt und Steuerberater Andres, das Schreiben des Bundesfinanzministeriums von Mai 2022 stelle zwar viele Behauptungen sowie zu erfüllende Anforderungen auf. Bisher fehle es allerdings nicht nur an der ausdrücklichen gesetzlichen Grundlage, sondern auch an der wortlautgetreuen Umsetzung der Vorgaben dieses „BMF-Schreibens“.

Der Begriff „Kryptowährung“ taucht im Einkommensteuergesetz kein einziges Mal auf. „Es wird den Steuerpflichtigen eingeredet, es sei alles geregelt. Das ist allerdings nicht der Fall“, sagt Andres. 

Inzwischen hat der Bundesfinanzhof zwar erstmals entschieden, dass Gewinne aus Kryptogeschäften steuerpflichtig sind (Aktenzeichen IX R 3/22). In dem Fall hatte ein anonymer Kläger im Jahr 2017 verschiedene Kryptowährungen gekauft, getauscht und anschließend verkauft – mit einem Gewinn von insgesamt 3,4 Millionen Euro. Die Richter des Bundesfinanzhofes kamen schließlich zu dem Schluss, es handele sich bei virtuellen Währungen um ein „anderes Wirtschaftsgut“ – wie Du weiter oben bereits gelesen hast. Für Andres ist mit dem Urteil allerdings bei weitem noch nicht alles geklärt. Der Rechtsanwalt hat zahlreiche Bedenken hinsichtlich der Urteilsbegründung.

Seiner Ansicht nach folge das Urteil zu sehr dem, was juristische Laien im sogenannten White Paper vermeintlich vorgeben. In einem White Paper werden in der Kryptowelt lediglich die wichtigsten Funktionen und Zielsetzungen des jeweiligen Krypto-Projektes dargestellt. Was in dem Papier steht, ist allerdings nicht in Stein gemeißelt und lässt sich hinterher jederzeit abändern. „Wenn in einem in Englisch verfassten White Paper angeblich die Rede von einem ‚Eigentümer‘ ist, handelt es sich zunächst um eine widerlegbare Behauptung“, sagt er. Die Richter ließen es in ihrem Urteil so aussehen, als habe man stets ein einklagbares und durchsetzbares Recht, weil das White Paper das so darstelle. Dem sei allerdings nicht so. „Wer soll im Fall einer Blockchain konkret verklagt werden? Welches bekannte Recht soll dem Anleger zustehen?“, fragt er. 

Offen ist für ihn zusätzlich, wie damit umgegangen werden soll, wenn Betroffene keinerlei Aufzeichnungen mehr über Trades haben oder Daten verloren gegangen sind. In einem solchen Fall sei es wichtig, sämtliche Trades so genau wie möglich nachträglich aufzulisten oder den Grund für Lücken plausibel zu erklären. Im Zweifel könne es passieren, dass das Finanzamt ansonsten automatisch eine Haltedauer der Kryptowährung von weniger als einem Jahr und sogleich eine Steuerpflicht auf die Gewinne annehme. Ob und auf welcher Grundlage das Finanzamt die vermuteten Gewinne dann schätzen darf, sei Andres‘ Meinung zufolge mit dem neuesten Urteil beispielsweise noch nicht geklärt.

Für den Steueranwalt ist zudem noch unklar, ob sich das Urteil auf sämtliche Kryptowährungen übertragen lässt. Schließlich gibt es inzwischen mehr als 25.000 verschiedene „Cryptos“. Theoretisch ist es ein Leichtes, selbst einen eigenen virtuellen Coin auf den Markt zu bringen. „Sollen Memecoins wie der als Parodie gedachte Dogecoin tatsächlich wie der Bitcoin behandelt werden?“, fragt Andres. In dem Fall vor dem Bundesfinanzhof hatte der Kläger lediglich mit den sehr bekannten Kryptos Bitcoin, Ether und Monero getradet. Schlimmstenfalls könnte man bereits steuerpflichtig werden, wenn man einen Coin innerhalb eines Online-Spiels gegen virtuelle Kleidung oder Werkzeuge eintauscht. Andres rechnet damit, dass sich all diese Fragen erst künftig endgültig klären werden.

„Steuerzahler sollten Einspruch gegen einen Steuerbescheid einlegen und im Extremfall klagen oder zumindest den Fall durch ein Ruhen des Verfahrens offenhalten, bis es eine abschließende gerichtliche Entscheidung gibt“, rät der Steueranwalt in solchen Sonderfällen. Ihm ist allerdings bewusst, dass sich dies nicht jeder leisten kann und will. 

Nun könntest Du versucht sein, Deine Gewinne einfach gar nicht in Deiner Steuererklärung anzugeben. Schließlich ist die Finanzverwaltung derzeit nicht in der Lage, sämtlichen Handel mit Bitcoin & Co. zu überwachen. Trotzdem solltest Du immer Deinen Handel mit Kryptowährungen offenlegen. Denn sollte das Finanzamt später doch von Deinem Handel erfahren, kann es zu einem Strafverfahren kommen. Das kann zum Beispiel passieren, wenn Du Deine Kryptos doch wieder in Euro umtauschst und anschließend von einer Online-Börse auf ein deutsches Konto schiebst. Zudem ist es Behörden grundsätzlich möglich, die Börsen nach Daten zu fragen.

Wie Du Krypto-Steuern minimieren kannst

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RobynHD

Wenn du glaubst, dass du in Zukunft Steuern auf Kryptowährungen zahlen musst, findest du hier vier Möglichkeiten, sie zu minimieren:

1. Halte Kryptowährungen längerfristig

Der simpelste Tipp ist es wohl, Deine Kryptos einfach mehr als ein Jahr zu halten – und das nachweisen zu können. Denn dann kommst Du gar nicht in die Situation, Steuern zahlen zu müssen. Hast Du eine Kryptowährung zu verschiedenen Zeitpunkten gekauft, setzt Du am besten auf die sogenannte FIFO-Methode (s. oben).

2. Verrechnung von Gewinnen mit Verlusten

Wie bei jeder Investition kannst Du die Vorteile von Kryptogewinnen nutzen, indem Du in dem Jahr, in dem du deinen Gewinn erzielst, auch Verluste aus bisherigen Investitionen geltend machst. Das heißt, wenn Du im Vorjahr 10.000 Euro mit dem Verkauf von Bitcoin verdient, aber 10.000 Euro mit dem Verkauf von Ether verloren hast, musst du keine Steuern zahlen, da Du ausgeglichen bist. Du kannst Deine Veräußerungsverluste allerdings nicht mit anderen Einkaufsarten verrechnen. 

Wenn du im Begriff bist, eine große Krypto-Investition innerhalb der Spekulationsfrist einzulösen, solltest du den Rest deines Krypto-Portfolios daraufhin überprüfen, ob es andere verlustbringende Investitionen gibt, die du verkaufen kannst, um deine Gewinne auszugleichen.

3. Zeitverkäufe mit Deinem Steuersatz

Wenn Dich der Verkauf nicht drängt und Du geheiratet hast, kannst Du Deine Steuerklasse wechseln. Das kann sich positiv auf Deinen persönlichen Einkommensteuersatz auswirken. Je nachdem zahlst Du dann möglicherweise weniger Steuern auf Deine Kryptowährungen, die Du vor Ablauf der Haltefrist verkaufst. 

4. Ausgaben für Mining geltend machen

Das Schürfen von Kryptowährungen scheint zwar theoretisch eine kostengünstige Tätigkeit zu sein, aber es ist mit beträchtlichen Kosten verbunden, z.B. für Computer, Server, Strom und die Gebühren für Deinen Internetanschluss. Wenn du Krypto schürfst, kannst du diese Kosten von Deinem Mining-Einkommen absetzen – sofern Du gewerblich tätig bist.

Was Du aus dem Text mitnehmen kannst

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APEX ONE AI

Die Besteuerung von Kryptowährung ist für manche Teilbereiche noch nicht abschließend geklärt. Abzusehen ist aber, dass Gewinne aus dem Verkauf von Coins, die Du weniger als 12 Monate gehalten, versteuert werden müssen. Dabei gilt eine Freigrenze von 600 Euro. Es fällt nicht etwa Abgeltungsteuer an, sondern Dein persönlicher Einkommensteuersatz. Der Verkauf gilt als „privates Veräußerungsgeschäft”. Diese Auffassung hat zuletzt auch der Bundesfinanzhof in einem Urteil vertreten. Generell ist es wichtig, sämtliche Daten über Deinen Handel mit Kryptos zu sichern. 

Schwieriger wird es in Sondersituationen, etwa wenn Du Kryptowährung gegen eine andere austauschst, sie selbst schürfst oder verleihst. Letzteres zählt aktuell noch als „Einkünfte aus sonstigen Leistungen“; die Freigrenze beträgt 256 Euro pro Jahr. Bei allzu komplizierten Sachverhalten oder wenn es um sehr viel Geld (Gewinn) geht, solltest Du ggf. einen Steuerberater hinzuziehen, der auf Kryptowährungen spezialisiert ist.

Ansonsten können auch gängige Steuersoftware-Programme helfen. Noch bis Ende September hast Du Zeit, um Deine Steuererklärung für das Jahr 2022 abzugeben. 

Häufig gestellte Fragen

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Wie erfährt das Finanzamt von Bitcoin?

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Investieren Now

Du magst vielleicht versucht sein, Deinen Handel mit Bitcoin schlicht zu verschweigen. Viele denken, der Handel mit Kryptowährung sei anonym. Vergiss dabei aber nicht: Die Blockchain vergisst nicht. Jede Transaktion wird öffentlich gespeichert, wenn auch nicht mit Klarnamen. Mittels spezieller Software lassen sich die Transaktionen auf einzelne Nutzer zurückverfolgen. Inzwischen bist du bei fast allen Kryptobörsen zudem dazu gezwungen, dich zu registrieren und zu verifizieren. Fragen Ermittlungsbehörden bei den Börsen nach, könnten diese personenbezogene Daten rausrücken. Spätestens wenn Du Deine Kryptowährungen in Fiat-Geld umwandelst und auf ein deutsches Konto packen möchtest, kann es schwierig werden. Denn Banken sind ab einer Summe von 10.000 Euro dazu verpflichtet, den Geldeingang genau zu dokumentieren und Verdachtsfälle den Behörden zu melden.

Wie viel Steuern zahlt man auf Kryptowährungen?

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Die Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Hast Du Deine Kryptowährungen mehr als ein Jahr gehalten, bevor Du Sie in Euro oder eine andere Kryptowährung umgetauscht hast, werden überhaupt keine Steuern fällig. Handelst Du innerhalb der Jahresfrist und fährst Gewinne von mindestens 600 Euro, zahlst Du Deinen persönlichen Einkommenssteuersatz.

In welchem Land gibt es keine Krypto-Steuer?

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Finanzbär

Ähnlich wie in Deutschland sind auch in anderen Ländern noch nicht alle Fragen zu Steuern auf Kryptowährungen abschließend geklärt. So mussten Krypto-Investoren in Portugal lange keinerlei Steuern auf ihre Gewinne zahlen, im vergangenem Jahr kündigte die portugiesische Regierung allerdings laut BTC Echo entsprechende Regeln an. Druck gibt es dabei wohl auch aus Brüssel, denn dort wurde mit der Markets in Crypto Assets Regulation (MiCA) lange an einem Regelwerk für die Krypto-Branche gearbeitet. Ebenfalls keinerlei Steuern auf Gewinne mit Kryptos müssen Privatpersonen beispielsweise in Singapur zahlen.

Wie werden Swaps von Kryptowährungen besteuert?

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Crypto Toni

Kaufst oder verkaufst Du Kryptowährungen auf einer dezentralen Handelsbörse, nennt man das auch einen Swap. Du tauschst quasi die eine Kryptowährung gegen die andere, deshalb wird solch ein Swap derzeit steuerrechtlich genauso gehandhabt wie ein regulärer Tausch.

Muss ich auch Steuern auf Krypto-Gewinne zahlen, die bereits Jahre zurückliegen?

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smartsteuer

Ja. Hast Du Deine Krypto-Gewinne in der Vergangenheit nicht korrekt in Deiner Steuererklärung angegeben, weil Du es nicht besser wusstest, solltest Du Dies dringend nachholen. Denn in Deutschland bist Du dazu verpflichtet, Steuererklärungen auch für die Vergangenheit zu korrigieren. Bis zu zehn Jahre hat die Finanzverwaltung zudem die Möglichkeit, nicht erklärte Steuerfälle aufzudecken. Hinterziehst Du Steuern oder gibst zu geringe Gewinne an, droht Dir schlimmstenfalls eine Haftstrafe. Möchtest Du Deine Angaben korrigieren, kannst Du die bislang nicht erklärten vollständig offenlegen oder eine selbstbefreiende Strafanzeige stellen.

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Author: Alexander Freeman

Last Updated: 1697949481

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